Allgemeine Geschäfts- und Mietbedingungen für Ferienhaus Villa "Casa La Cuma",
Strada Provinciale 174 / via Aso 12 Cuma, I-63852 Monte Rinaldo (FM), Italien
1. Mietvertrag
1.1 Der Mietvertrag wird nach Zugang der Mietbestätigung verbindlich, d.h. der Inhalt des Mietvertrages bestimmt sich nach den Angaben der gültigen
Internetdarstellung und der schriftlichen Bestätigung. Dies gilt auch für telefonische Anmeldungen. Der Mietvertrag kommt mit Zusendung und Zugang
der Mietbestätigung beim Anmelder (Mieter) zustande.
1.2 Nebenabreden, die dem Inhalt dieser Bedingungen oder Leistungsbeschreibungen nicht entsprechen, bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen
Bestätigung durch den Vermieter.
2. Zahlung
2.1 Mit Erhalt der schriftlichen Vermietungsbestätigung werden Anzahlungen wie folgt fällig:
Die Anzahlung beträgt 25 % des Preises. Die Anzahlung wird auf den Gesamt-Mietpreis angerechnet, dafür erhalten Sie eine schriftliche
Anzahlungsbestätigung. Geht der Anzahlungsbetrag nicht innerhalb von 8 Tagen nach Datum der Auftrags-/Miet-Bestätigung ein und wird auch nach
Aufforderung unter Fristsetzung keine Zahlung geleistet, so ist der Vermieter berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen und die Buchung zu stornieren.
Hierfür wird eine Bearbeitungsgebühr (Stornogebühr) in Höhe von 100,00 € in Rechnung gestellt.
2.2 Der Restbetrag muss spätestens 42 Tage vor Mietbeginn gezahlt sein.
2.3 Bei kurzfristigen Buchungen, wenn zwischen Buchungsdatum und Mietbeginn weniger als 42 Tage liegen, ist der Mietpreis in voller Höhe sofort bei
Eingang der Auftrags-/ Mietbestätigung zu bezahlen. Storno- / Rücktritt- und Umbuchungsgebühren sind sofort fällig (Direktabzug).
2.4 Ohne vollständige Bezahlung besteht kein Anspruch auf Erbringung der Vermietungsleistung.
3. Mietbestätigung / Auftragsbestätigung / Zahlungsbestätigung
Sollte die Auftrags-/Miet-Bestätigung nach Zahlungseingang der Gesamtbuchung dem Anmelder, bzw. den anmietenden Personen nicht bis spätestens 30
Tage vor Beginn des Mietverhältnisses zugegangen sein, hat sich dieser unverzüglich mit uns in Verbindung zu setzen.
Die Auftrags-/Miet-/ Zahlungs- Bestätigung ist bei der Schlüsselübergabe am Mietobjekt vorzulegen.
3. 1Wir handeln, mit der Vollmacht und im Auftrag Ihres Vertragspartners / Eigentümers und Vermieters,
Dott. Livio Pizzingrilli, Piazza Umberto I, 7, I-63851 Ortezzano (FM), Italy
in seinem Auftrag wird die Mietabwicklung einschl. Mietvertrag /Adminstration des
Zahlungsverkehr einschließlich Begrüßung / Schlüsselübergabe / Einweisung in das Mietobjekt /
entgegennahme der Kaution am Anreisetag und Abnahme des Mietobjektes und Rückgabe der
Kaution am Abreisetag des Ferienhauses "Villa Casa La Cuma" von einem Mitarbeiter der
MMK Consulting GmbH durchgeführt. Der Vertragspartner des Mieters ist der Vermieter. Die von uns
Vermittelten privaten Ferienhäuser haben wir besichtigt und einem eingehenden Check unterzogen.
Schadensersatzansprüche sind direkt an den Vermieter zu richten.
4. Rücktritt
4.1 Rücktritt seitens des Mieters
Dieser sollte im Interesse des Mieters unter Beifügung der Mietbestätigung schriftlich erfolgen. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt und für die Höhe
der Rücktrittskosten ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Vermieter. In diesem Falle werden pauschalierte Rücktrittskosten erhoben:
Beim Storno, innerhalb von 3 Tagen nach Zugang der Mietbestätigung durch den Mieter werden Stornokosten in Höhe von 100,00 € fällig.
Anschließend ergeben sich folgende Rücktrittskosten
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Bei Rücktritt bis 42 Tage vor Mietbeginn 25 % des Mietpreises.
-
Bei Rücktritt 42 -28 Tage vor Mietbeginn 60 % des Mietpreises
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Bei Rücktritt 28 -01 Tage vor Mietbeginn 90% des Mietpreises
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Bei Rücktritt am Tage des Mietbeginns oder bei Nichterscheinen 100% des Mietpreises.
Bei der Pauschalierung sind die gewöhnlich ersparten Aufwendungen und die mögliche anderweitige Verwendung des Mietobjektes berücksichtigt. Es
bleibt dem Mieter unbenommen, den Nachweis zu führen, dass im Zusammenhang mit dem Rücktritt geringere Kosten entstanden sind.
4.2 Rücktritt seitens des Vermieters
Wird die Vermietung des Mietobjektes infolge unvorhergesehener Unbewohnbarkeit, oder durch höhere Gewalt (z.B. Naturkatastrophen oder
Epidemien) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so kann der Vermieter den Vertrag kündigen. Bei Kündigung erhält der Mieter den
gezahlten Mietpreis unverzüglich zurück. Ein weitergehender Anspruch besteht nicht. Ergeben sich diese Umstände nach Beginn des Mietverhältnisses,
kann der Mietvertrag ebenfalls von beiden Seiten gekündigt werden. Der Vermieter kann ohne Einhaltung einer Frist das Mietverhältnis kündigen, wenn
der Mieter sich nicht an die Hausordnung hält oder sich vertragswidrig verhält. Hierzu hat der Vermieter das Recht, bei Verdacht das Haus
jederzeit zu besichtigen. Kündigt der Vermieter den Mietvertrag, verfällt der Mietpreis. Bei Vertragskündigung aus vorgenannten Gründen gehen
Mehrkosten aus erhöhten Rückbeförderungskosten zu Lasten des Mieters. AGBs Ferienhaus Villa Casa La Cuma gültig ab 01.01.2014
5. Reiserücktrittskosten Versicherung
Eine Reiserücktrittskosten Versicherung ist im Mietpreis nicht eingeschlossen. Der Abschluss einer Reiserücktrittskosten Versicherung und
weitergehender Versicherungen (Haftpflicht, Unfall, usw.) wird Ihnen empfohlen.
6. Haftung des Vermieters
Der Vermieter haftet im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht für die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Beauftragten für das Mietobjekt. die
Richtigkeit der Leistungsbeschreibung die ordnungsmäßige Erbringung der vertraglich vereinbarten Vermietungsleistung. Eine Haftung für
gelegentliche Ausfälle bzw. Störungen in der Wasser- und / oder Stromversorgung wird ausgeschlossen.
6.1 Die Haftung des Vermieters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den anteiligen dreifachen Mietpreis der geschädigten Person beschränkt,
soweit der Schaden des Mieters weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder soweit der Vermieter einem dem Mieter
entstandenen Schaden alleine wegen eines Verschuldens eines Beauftragten des Vermieters verantwortlich ist.
6.2 Der Vermieter haftet nicht für Diebstahl oder Verluste, die während oder in Folge eines Aufenthaltes erlitten werden.
6.3 Der Vermieter haftet nicht für defekte oder außer Betrieb gestellte technische Geräte, soweit ihm diese nicht bekannt waren oder bekannt gemacht
wurden. Er muss nach bekannt werden für schnellstmöglichen Ersatz sorgen.
6.4 Der Vermieter haftet nicht für Unbequemlichkeiten oder Belästigungen, Ruhestörungen die außerhalb seiner Verantwortlichkeit oder durch Dritte
verursacht werden.
7. Mitwirkungspflicht, Gewährleistung, Ausschluss von Ansprüchen, Verjährung
7.1 Sie sind im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen verpflichtet, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles Ihnen Zumutbare zu tun, um zu
einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden gering zu halten oder zu vermeiden. Daraus ergibt sich insbesondere die
Verpflichtung, Beanstandungen unverzüglich anzuzeigen. Kommen Sie schuldhaft dieser Verpflichtung nicht nach, so stehen Ihnen Ansprüche insoweit
nicht zu. Ein schuldhaftes Unterlassen liegt z.B. nicht vor, wenn Mängelanzeige und Abhilfe verlangen unzumutbar sind, wenn ein Fall von
Unmöglichkeit gegeben ist oder wenn Mängelanzeige bzw. Abhilfe verlangen schuldlos unterlassen werden. Wenden Sie sich für Abhilfe ersuchen
unverzüglich, per E-Mail oder telefonisch an den Vermieter oder den Ihnen von uns genannten Beauftragten Administrator vor Ort, damit geeignete
Maßnahmen ergriffen werden können, die Beanstandung zu überprüfen und gegebenenfalls die Leistungsstörung zu beseitigen oder Ersatz zu stellen.
7.2 Die Beauftragten / Administration haben keine Befugnis, Ansprüche anzuerkennen oder rechtsverbindliche Erklärungen abzugeben und/oder
entgegen zu nehmen.
7.3 Ansprüche wegen vertraglich nicht erbrachter Vermietungsleistungen können sie innerhalb eines Monats nach Ablauf der vertraglich vereinbarten
Mietzeit gegenüber dem Vermieter nur schriftlich geltend machen. Danach Verjähren die Ansprüche.
8. Haftung und Pflichten des Mieters
Das Ferienhaus darf nicht mit mehr Personen bewohnt werden, als angemeldet sind. Eine Untervermietung ist nicht erlaubt! Der Vermieter darf
überzählige Personen abweisen. Der Mieter haftet für Sich und alle Nutzer des Mietobjektes, einschließlich Haustiere und mitgebrachte
Sachgegenstände.
8.1 Die Mieter müssen das Ferienhaus sowie seine Einrichtung sorgfältig behandeln und etwaige Schäden sofort dem Vermieter melden. Dieser kann
Schadenersatz verlangen. Das gilt auch für nachträglich festgestellte, vom Mieter oder seine Begleitpersonen verursachte Schäden.
8.2 Der Mieter muss die Hausregeln des Ferienhauses beachten, die im Haus gelten. Hierzu gehören auch die nächtlichen Ruhezeiten.
8.3 Die Endreinigung wird dem Mieter nicht in Rechnung gestellt, sie ist bereits im Mietpreis enthalten, das Haus ist jedoch besenrein zu verlassen.
8.4 Mieter mit Hunden verpflichten sich, für die Zeit des Aufenthaltes im Ferienhaus, für Ihre(n) Hund(e) eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Die
Reinigung des Anwesens intern/extern durch Verunreinigungen des mitgebrachten Haustieres muss täglich erfolgen.
(Eine Nichteinhaltung des Punktes 8.4 ist ein Verstoß gegen die AGBs).
8.5 Generell hat der Mieter der Villa Casa La Cuma für das Anwesen, einschl. technische Einrichtungen und Swimmingpool, für die Dauer der Mietzeit die
Verkehrssicherungspflicht. Das entbindet die Eltern und alle Mitnutzer/ Reisebegleiter und Gäste jedoch nicht von Ihrer gesetzlichen Aufsichtspflicht,
gegenüber Babys, Kleinkindern, Kindern und Jugendliche und Personen die eine gesetzliche Betreuung benötigen.
8.6 Der Mieter und seine Begleiter dürfen keine Veröffentlichung des Anwesen einschließlich interne und externe Objekte von Bildern, Videos, Filmen usw.
ohne Genehmigung durch den Vermieter durchführen. Das Anwesen darf auch nicht für Filmaufnahmen und Werbezwecke benützt werden ohne einen
Nutzungsvertrag, der von beiden Seiten Vermieter und Mieter Unterschrieben sein muss! Posten und Übertragungen in das Internet sind ebenfalls ohne
Nutzungsvertrag nicht Erlaubt. Zuwiderhandlung führen zur Strafanzeige und Entschädigungsansprüchen und Schadensersatzklage!
(Eine Nichteinhaltung des Punktes 8.6 ist ein Verstoß gegen die AGBs).
9. Abtretungsverbot.
Eine Abtretung von Ansprüchen gegen den Vermieter an Dritte, auch Ehepartner und Verwandte ist ausgeschlossen. Ebenso ist eine gerichtliche
Geltendmachung von Ansprüchen des Mieters durch Dritte in eigenem Namen unzulässig.
10. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
Der Mieter haftet für alle Reisebegleiter / Nutzer des Mietobjektes.
10.1 Sie sind für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst Verantwortlich, einschließlich Pass, Visa,
Gesundheitsvorschriften.
10.2 Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften entstehen, gehen zu Ihren Lasten.
11. Anreise / Abreisetag
Wir erwarten Sie am Anreisetag ab 15 Uhr, bitte berücksichtigen Sie für den Abreisetag, das bis spätestens 11 Uhr das Haus geräumt sein muss.
12. Sonstige Bestimmungen und Hinweise
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen der Mietbedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Mietbedingungen zu Folge.
Gerichtsstand ist Italien, Marken.
Copyright © 2014 Irmgard Genke,All Rights Reserved
Gültig ab 01.01.2014
Administration Villa-Casa la Cuma:
Marken Mieten Kaufen (MMK Consulting GmbH)
Irmgard Genke
Contrada Bucchiano 21
IT-63852 Monte Rinaldo (FM), Italien
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